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Behördliche Erlaubnis
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INTI
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 11.03.2004
Beiträge: 1613
Wohnort: Königsmoor

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 13:57    Titel: Behördliche Erlaubnis Antworten mit Zitat

Hallo an alle!
Der Neuweltkamelidenverein hat in seiner Vereinsmitteilung 1/2005 unter Punkt 3 geschrieben:
Zitat:
"Nach unserem Tierschutzgesetz ist jeder dazu verpflichtet, sich die nötigen Kenntnisse anzueignen und in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde nachzuweisen. Ab Herbst wird der Verein einen Kurs anbieten, der als Nachweis der Sachkunde im Sinne von §11 Abs. 2 Tierschutzgesetz gilt und als Ersatz für das Fachgespräch bundesweitvon den Behörden anerkannt wird."

Dies fand ich sehr erstaunlich, da ich im Tierschutzgesetz keinen Hinweis darauf finden konnte, dass jeder eine behördliche Erlaubnis benötige und ich fand es auch absurd für einen Sachkundenachweis, so man ihn denn benötigt, die Leute aus allen Bundesländern nach Bayern reisen zu lassen. Also hab ich mal bei unserer zuständigen Behörde, unserer Amtstierärztin nachgefragt.
Es liegt keine Gesetzesänderung vor, Privathalter brauchen nach wie vor keine behördliche Erlaubnis, solange sie kein Einkommen aus der Tierhaltung beziehen oder die Tiere wie in Privat-Zoos ausstellen, etc. Und diejenigen, die eine Erlaubnis brauchen, zumindest hier im Landkreis, müssen sich schon an unsere Amtstierärztin wenden, da ersetzt kein Nachweis irgendwelcher Art das behördliche Gespräch, da ja außerdem eh die Haltungsbedingungen vor Ort überprüft werden müssen. Sollte jedoch jemand ohne behördliche Erlaubnis irgendein Gewerbe mit den Tieren betreiben, so droht ihm mindestens eine recht empfindliche Geldstrafe. Wer einen "Sachkundenachweis" in der Tasche hat, der von irgend einem anderen ausgestellt wurde, als der jeweils für ihn zuständigen Behörde, hat damit noch gar keine gesetzliche Auflage erfüllt.
Nun zu meiner Frage: Was sagen denn Eure Amtstierärzte zu dem Thema?
Neugierige Grüße Martina

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...denn sie spucken doch...
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Dominic u. Linda
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 202
Wohnort: 92277 Hohenburg

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 17:52    Titel: Sachkundenachweis Antworten mit Zitat

Hallo Martina,
auch ich habe mich sehr gewundert, als ich Deinen Beitrag gelesen habe.
Ich habe bevor wir die erste AZVD Alpakaschau hier bei uns in Kreuth gestartet hatten unseren Amtstierarzt und Kollegen zu uns eingeladen, damit er sich erstmalig ein Bild über Alpakas machen konnte. Denn nicht jeder Amtstierarzt und Behörde ist mit Alpakas und deren erforderlichen Haltungsbedingungen vertraut. Die Herren vom Amt waren sehr interessiert und froh mal einen Einblick in eine kleine Alpakzucht zu bekommen. Nun zu Deiner Frage, was Sie von einem Sachkundenachweis halten: Lieber ist ihnen eine liebevoll geführte und gepflegte Alpakahaltung ohne Nachweis als all die, die tolle Sachkundenachweise hochhalten und sich einen..... um ihre Tiere kümmern.
Außerdem sind viele Behörden und Ämter derzeit noch nicht in der Lage, mangels Sachkenntnis, uns einen solchen Nachweis abzunehmen!!
Natürlich wäre ich aber auch sofort bereit einen solchen Nachweis zu erbringen, wenn ich denn weiß, das dieser auch anerkannt wird!
So, jetzt bin ich gespannt auf weitere Erfahrungen von den anderen Forumteilnehmern. Viellecht sind andere Gebiete schon weiter?

Viele Grüße Dominic
"feel the fiber" by
Tierra Helada Alpakas
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Suedpolfee
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 06.03.2004
Beiträge: 453
Wohnort: Lienen

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 21:22    Titel: sehe ich genauso Antworten mit Zitat

Hallo,

das Thema Sachkundenachweis geht mir auch immer quer, wenn ich irgendwo teure Kurse sehe.
Lt. Gesetz ist es so, dass man als Halter die erforderlichen Kenntnisse aufbringen muss und diese tatsächlich bei Anfrage dem Amt beweisen muss. Hierfür ist nach meiner Kenntnis kein Kurs von irgendeinem Züchter erforderlich (diese Kurse kann zum Grunde jeder anbieten - ersetzt ggf. keine behördlichen Auflagen - sofern sich ein Amt querstellt).

Meiner Meinung wird hier nur Geld von Züchtern nebenbei gemacht. Den Kurs, an dem ich teilgenommen habe, hätte ich mir locker sparen können - da hab ich nichts durch an Kenntnissen gewonnen - nur teures Geld gelassen.

Bei der Anmeldung meiner Tiere beim Veterinärsamt bin ich nicht mal auf Kenntnisse angesprochen worden......
Ich sehe diese Kurse als reine Geldmacherei....bin auf andere Meinungen gespannt
Heike
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Doc
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 79

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Bei uns interessiert das keine Behörde. Der Tierarzt war anfangs sehr
interessiert und hat sich auch in der Folge belesen und kundig gemacht.
Von der Behörde habe ich nach der Anmeldung nie mehr was gehört.
Vor Jahren war mein Onkel mal bei einem "Sachkundelehrgang" Er hat
hinterher so geschimpft über diese "Lehrer" . Aber wie heißt es so schön:
Geld stinkt nicht. Wir werden hier sicher nicht einen Beitrag solcher Leute
lesen, die sich dazu befähigt fühlen (von wem denn eigentlich) solche
Lehrgänge für Geld anzubieten. Mein Rat daher an alle Neulinge: Fragt in diesem Forum,hier gibt es jede Menge Experten (im guten Sinne).
Viele Grüße
Doc
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INTI
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 11.03.2004
Beiträge: 1613
Wohnort: Königsmoor

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Heike!
Du hast meine vollste Zustimmung! Nur es ist eine Sache, wenn einzelne Züchter sowas anbieten und behaupten, oder wenn es ein Verein tut.
Kurse an sich finde ich allerdings für viele "Neueinsteiger" eine sehr feine Sache. Oft treffen sie erstmalig ebenfalls NWK-Begeisterte und können sich austauschen und je nach dem, wie viele praktische Übungen es gibt, lernen sie gleich, mit den Tieren umzugehen. Man muß halt nur genau darauf achten, wer solche Kurse gibt und welche Inhalte da vermittelt werden.
Ich bin übrigens weiter gespannt auf die Meinungen Eurer Amtstierärzte oder sonstigen zuständigen Behörden. Wissen die irgendwas über eine bundesweite Regelung? Gibt es schon irgendein Bundesland, in dem tatsächlich "jeder" eine behördliche Erlaubnis braucht? Und welche "Sachkundenachweise" werden bei Euch anerkannt?
Grüße Martina

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Michael
Moderator


Anmeldungsdatum: 30.07.2003
Beiträge: 701
Wohnort: Hettenleidelheim

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
also, uns ging es ähnlich wie Doc.Seit ein Amtstierarzt bei uns war, haben wir nie mehr etwas von der Behörde gehört.Die wichtigste Frage war für den Amtstierarzt, ob gechipte Tiere auch noch eine Ohrmarke brauchen...
Ich fände es wichtig das solch ein Sachkundenachweis erst mal von Behördenmitarbeitern besucht wird, damit die überhaupt qualifiziert sind
um NWK-Halter zu befragen.Solch ein Gespräch zwischen einem Halter der
sich Wissen angeeignet hat und einem Amtstierarzt der zum ersten Mal mit diesen Tieren konfrontiert wird macht keinen Sinn.
Eigentlich finde ich solch einen Kurs überhaupt nicht schlecht.Nur meine
ich das der Verein dieses Angebot nicht gut rüberbringt.So wie sich das jetzt liest bleiben noch jede Menge Fragen offen:
Quellenangabe: Welche Person kann von Amts- bzw. Gesetzgebungsseite
bestätigen das die Sachkunde Pflicht ist?Welche Personen führen die Kurse durch, wo finden diese statt und was kosten sie?Es gibt in ganz Deutschland NWK-Halter bzw. es ist in Vereinsinteresse neue Mitglieder in
allen Himmelsrichtungen zu bekommen.Im übrigen finde ich ein Gespräch
etwas mager ein bisschen Handling sollte man schon auch nachweisen können und ein Kurs sollte praktisch angelegt sein müssen, sonst reicht die einschlägige Literatur aus um sich für die NWK-Haltung zu qualifizieren.
Vielleicht fällt euch ja noch etwas zum Thema Kurs und Qualifikation der
Kursleiter und Amtstierärzte ein.

Gruss Michael

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Michael
Moderator


Anmeldungsdatum: 30.07.2003
Beiträge: 701
Wohnort: Hettenleidelheim

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Verein der Züchter, Halter und Freunde von Neuweltkameliden e.V.

Alte Steige 34
87600 Kaufbeuren
Tel/FAX: 08341/14803
Mail: LAMAS@t-online.de


INFO zum Sachkundenachweis

Die momentane gesetzliche Situation ist auf den ersten Blick etwas verwirrend. Zählen Neuweltkameliden auf der einen Seite zu den „Landwirtschaftlichen Nutztieren“ (finanzrechtlich und tierseuchenrechtlich), werden sie auf der anderen Seite nach wie vor zu den Hobbytieren gezählt (tierschutzrechtlich). Neben vielen anderen Gesetzen ist daher bei der Haltung und Zucht von Neuweltkameliden der §11 TierSchG anzuwenden.

Achter Abschnitt
Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
§ 11
(1) Wer

1. Wirbeltiere
a) nach § 9 Abs. 2 Nr. 7 zu Versuchszwecken oder zu den in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, § 10 Abs. 1 oder § 10 a genannten Zwecken oder
b) nach § 4 Abs. 3 zu dem dort genannten Zweck züchten oder halten,
2. Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten,
2a. Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung, in der Tiere gehalten und zur Schau gestellt werden, halten,
2b. für Dritte Hunde zu Schutzzwecken ausbilden oder hierfür Einrichtungen unterhalten,
2c. Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder
3. gewerbsmäßig
a) Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere, züchten oder halten,
b) mit Wirbeltieren handeln,
c) einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten,
d) Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen oder
e) Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. In dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis sind anzugeben:
1. die Art der betroffenen Tiere,
2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person,
3. in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 bis 3 Buchstabe a bis d die Räume und Einrichtungen und im Falle des Satzes 1 Nr. 3 Buchstabe e die Vorrichtungen sowie die Stoffe und Zubereitungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind.
Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 beizufügen.
(2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn
1. mit Ausnahme der Fälle des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2c, die für die Tätigkeit verantwortliche Person auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat; der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen,
2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderliche Zuverlässigkeit hat,
3. die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen und
4. in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe e die zur Verwendung vorgesehenen Vorrichtungen und Stoffe oder Zubereitungen für eine tierschutzgerechte Bekämpfung der betroffenen Wirbeltierarten geeignet sind; dies gilt nicht für Vorrichtungen, Stoffe oder Zubereitungen, die nach anderen Vorschriften zu diesem Zweck zugelassen oder vorgeschrieben sind.
(2 a) Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Insbesondere kann angeordnet werden
1. die Verpflichtung zur Kennzeichnung der Tiere sowie zur Führung eines Tierbestandsbuches,
2. eine Beschränkung der Tiere nach Art, Gattung oder Zahl,
3. die regelmäßige Fort- und Weiterbildung,
4. das Verbot, Tiere zum Betteln zu verwenden,
5. bei Einrichtungen mit wechselnden Standorten die unverzügliche Meldung bei der für den Tätigkeitsort zuständigen Behörde,
6. die Fortpflanzung der Tiere zu verhindern.
(3) Mit der Ausübung der Tätigkeit nach Absatz 1 Satz 1 darf erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden. Die zuständige Behörde soll demjenigen die Ausübung der Tätigkeit untersagen, der die Erlaubnis nicht hat.
(4) Die Ausübung der nach Absatz 3 Satz 2 untersagten Tätigkeit kann von der zuständigen Behörde auch durch Schließung der Betriebs- oder Geschäftsräume verhindert werden.
(5) Wer gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handelt, hat sicherzustellen, dass die für ihn im Verkauf tätigen Personen, mit Ausnahme der Auszubildenden, ihm gegenüber vor Aufnahme dieser Tätigkeit den Nachweis ihrer Sachkunde auf Grund ihrer Ausbildung, ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren oder ihrer entsprechenden Unterrichtung erbracht haben.

Dazu sind einige Begriffe und Sachlagen klar zu definieren:
Zuständigkeit: Die Überwachung des Tierschutzgesetzes ist Ländersache und die Genehmigung einer Haltung fällt in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Veterinäramtes. Eine Haltegenehmigung ist daher nicht nur personengebunden sondern auch ortsgebunden. Bei der Verlegung der Haltung in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Veterinäramtes ist auch die Genehmigung neu zu beantragen.
Überschneidung mit anderen Gesetzen: In einigen Bereichen überschneiden sich die zuständigen Gesetze. Im Falle der Haltung von Neuweltkameliden ist neben dem Tierschutzgesetz auch das Tierseuchengesetz und die entsprechenden Verordnungen zu beachten. So ist zum Beispiel unabhängig von einem Antrag nach §11 TierSchG die Meldung der Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt nach dem TierSeuchenG für alle vorgeschrieben. Dasselbe gilt für die Kennzeichnungspflicht der Tiere nach der gültigen ViehVerkehrsVO, unabhängig davon, ob diese nach §11 Abs.2a Nr.1 TierSchG verlangt wird oder nicht.
Gewerbsmäßig: Es ist jedermann einleuchtend, dass eine Haltung zum Zwecke der Durchführung von Trekkingtouren als gewerbsmäßig einzustufen ist, wenn dafür Geld verlangt wird. Aber auch eine Zucht – und sei es nur eine Hobbyzucht – wird von den Behörden als gewerbsmäßig eingestuft, wenn z.B. mehr als zwei Fohlen jährlich verkauft werden. Im Bereich der Hobbyhaltung hat die Behörde einen Spielraum, und es muss von Fall zu Fall zusammen mit der zuständigen Veterinärbehörde entschieden werden, ob die Haltung als gewerbsmäßig einzustufen ist.
Abs. 1. Nr. 3c: Unterhaltung eines Reit- oder Fahrbetriebs: Das Halten von Tieren für Trekkingtouren kann bei einer großzügigen Auslegung des Tierschutzgesetzes in Ermangelung eines Paragraphen der dies exakter definiert unter diesem Gesichtspunkt betrachtet werden. Das heißt, auch Anbieter von Trekkingtouren die diese unentgeltlich anbieten und dadurch auf den ersten Blick nicht gewerblich tätig sind – z.B. Hotelbesitzer etc die auf einen zusätzlichen Werbeeffekt bauen – unterliegen der Genehmigungspflicht durch die Behörde.
Fazit: jeder Halter und Züchter von Neuweltkameliden muss sich mit der zuständigen Veterinärbehörde in Verbindung setzen und seine Haltung anmelden bzw im Fall einer gewerblichen Haltung diese genehmigen lassen.
Gewerblichen Haltung: Im Fall einer gewerblichen Haltung gilt:
Ø für die Haltung ist eine Genehmigung des zuständigen Veterinäramtes notwendig
Ø eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn die in §11 Abs. 2 Nr. 1-3 TierSchG genannten Bedingungen erfüllt sind.
Sachkunde: die Sachkunde – nachzuweisen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde – ist folglich nur eine von drei Bedingungen die zur Erteilung einer Erlaubnis notwendig ist.
Aufbaukurs „Neuweltkameliden“: sowohl Kurs als auch die anschließende Prüfung sind ein Angebot des Vereins und haben keinen amtlichen Charakter. Die Prüfung wird allerdings als gleichwertig zum Fachgespräch bundesweit von den Behörden anerkannt. Dies wird durch entsprechende Schreiben bestätigt. Die erfolgreiche Teilnahme am Kurs und der Prüfung sind daher mit dem Nachweis der Sachkunde gleichzusetzen.
Anmeldung und Termine: Die Anmeldung erfolgt nur über die Geschäftsstelle des Vereins in der auch die Termine und die Kursstandorte zu erfragen sind. Unabhängig davon werden weitere Termine und weitere Infos in „Lamas“ veröffentlicht.





Anmerkung:
Die Anerkennung der Gleichwertigkeit wurde unter verschiedenen Auflagen zugesprochen:
- das vorgelegte und geprüfte Kursmanuskript ist einzuhalten
- die Kurse dürfen nur von den genannten und zugelassenen Kursleitern durchgeführt werden, die auf Grund ihrer beruflichen Ausbildung dazu in der Lage sind
- die Anwesenheit der genannten „Amtsveterinäre“ erfolgt im Auftrag des Vereins und ist nicht amtlich angeordnet. Sie ist aber Bedingung und Voraussetzung zur Anerkennung der Prüfung als gleichwertig zum Fachgespräch (Referenten der Kapitel Gesetze und Transport).
- die Kursstandorte sind momentan auf Kaufbeuren und Eltville beschränkt.
Eine Erweiterung von Kursleitern und/oder der Kursstandorte bedarf einer Genehmigung und Anerkennung durch das zuständige Ministerium des Bundeslandes, in dem sich der neue Kursstandort befindet. Dies erfordert viel Mühe und Zeitaufwand. Eine Erweiterung ist daher nur bei Bedarf geplant.


 
Ich habe diese Info erst jetzt bekommen und reiche sie hiermit nach.


Gruss Michael

( Regionaler Ansprechpartner des NWK für Rheinland-Pfalz )

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Zuletzt bearbeitet von Michael am 27.06.05, 20:45, insgesamt ein Mal bearbeitet
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Uwe
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 13.01.2004
Beiträge: 295
Wohnort: 08328

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael,
wer hat denn sowas verfasst? Das ist wieder sowas von amtsdeutsch,daß
einem die Haare zu Berge stehen. Ich halte (wie viele,die ich inzwischen
kennengelernt habe) meine Tiere artgerecht. Vielleicht artgerechter als manch einer der das 10fache an Tieren hat. Ich nehme gerne Ratschläge
und Hinweise an, aber ich kümmere mich nicht um irgendwelche Schlaumis
die mit ihrem Wissen Geld machen wollen. Es finden sich durch solche
Schreiben immer wieder verunsicherte Halter, die danach genau so schlau
sind wie zuvor.
Viele Grüße
Uwe
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Michael
Moderator


Anmeldungsdatum: 30.07.2003
Beiträge: 701
Wohnort: Hettenleidelheim

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Uwe,
na..so schlimm find ich es auch wieder nicht.Letztendlich ist es ein Angebot.Wer es nicht nutzen will, muss eben nicht.Zumindest solange nicht wie eine Behörde die Haltung duldet bzw. nicht hinterfragt.Ich weiss von so einigen die ihre Tiere genau wie du ( und ich auch Lachen Winken ) artge-
recht halten und alles mögliche für ihr Wohlergehen tun.Ich habe aber auch schon Höfe gesehen auf denen es ganz anders aussah.
Also, wie gesagt, ein Angebot.


Gruss Michael

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INTI
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 11.03.2004
Beiträge: 1613
Wohnort: Königsmoor

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael!
Um Mißverständnisse vorzubeugen, würde ich Dir empfehlen, Deinen langen Text farblich zu unterscheiden zwischen Gesetzestext, Vereinstext und Deiner Meinung. Was meinst?
Grüße Martina

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Michael
Moderator


Anmeldungsdatum: 30.07.2003
Beiträge: 701
Wohnort: Hettenleidelheim

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Martina,
irgendwelche technische Tipps?Habe den Text unterschiedlich gefärbt bekommen und dann hier ins Forum reinkopiert ( bin froh das ich das schon mal geschafft habe Lachen Winken ).

Liebe Grüsse Michael

P.S. Nur der letzte Satz ist von mir.Der Rest ist Vereinsmitteilung.

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INTI
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 11.03.2004
Beiträge: 1613
Wohnort: Königsmoor

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael!
Zu Deiner edit-Frage habe ich Dir an anderer Stelle geantwortet. Doch nun zum Vereinstext.
Vieles von dem, was da steht ist völlig korrekt, aber eben leider nicht alles. So ist es z. B. falsch, dass:
Zitat:
Aber auch eine Zucht – und sei es nur eine Hobbyzucht – wird von den Behörden als gewerbsmäßig eingestuft, wenn z.B. mehr als zwei Fohlen jährlich verkauft werden.

Jedenfalls nach Aussage unserer Behörde ist dies falsch. Wir dürften weit mehr als nur zwei Fohlen im Jahr verkaufen, ohne gewerblich zu werden. Das wären wir erst, wenn wir einen Teil unseres Einkommens aus der Tierhaltung beziehen. Abgesehen davon würden wir eh keine Fohlen, höchstens Absetzer verkaufen Smilie und wir wären froh, wenn wir mehr als zwei Tiere im Jahr zu verkaufen hätten... Lachen
Was ebenfalls in dem Text nicht stimmt und auch sehr irreführend ist:
Zitat:
Aufbaukurs „Neuweltkameliden“: sowohl Kurs als auch die anschließende Prüfung sind ein Angebot des Vereins und haben keinen amtlichen Charakter. Die Prüfung wird allerdings als gleichwertig zum Fachgespräch bundesweit von den Behörden anerkannt. Dies wird durch entsprechende Schreiben bestätigt. Die erfolgreiche Teilnahme am Kurs und der Prüfung sind daher mit dem Nachweis der Sachkunde gleichzusetzen.

Also unsere zuständige Behörde würde nichts außer dem Fachgespräch anerkennen. Wo soll denn da die bundesweite Anerkennung sein? Dementsprechend gibt es bei uns auch keine Gleichsetzung von Sachkundenachweis und Kursteilnahme.
Und wie soll ich verstehen, dass der Kurs keinen amtlichen Charakter hat, aber gleichzusetzen mit einem behördlichen Sachkundenachweis wäre?
Meiner Meinung nach wird hier unnötige Verwirrung gestiftet. Mit der Behörde in Verbindung setzen muß sich eh jeder NWK-Halter, dann kann man ja auch gleich direkt nachfragen, was für einen selber gilt. Und das hat dann amtlichen Charakter! Alles andere, zusätzliche unnötige Prüfungen abzulegen, etc., - irgendwie erinnert mich das sehr stark an das "Jodel-Diplom" von Loriot., da hat man denn was Eigenes... Winken
Für uns hier macht es keinen Sinn, solch eine Prüfung beim Verein zu machen, bin gespannt, was Eure Behörden dazu sagen.
Herzliche Grüße Martina

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Nicole
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Anmeldungsdatum: 02.09.2003
Beiträge: 150
Wohnort: Welzheimer Wald

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 09:17    Titel: ich find&acute;s gut Antworten mit Zitat

Also, ich find es Klasse ...

da ich auch Alpakas züchte, viel mit Kindern und Tiere unternehm, und meine Tiere auch offiziel anbiete, werd ich mir auch diesen Kurs antun.

Klar versorg ich meine Tiere auch ohne diesen Nachweis, denk ich doch mal gut, aber schadet es denn einen solchen Kurs zu belegen?

Bevor mir irgendeiner ans Bein pinkeln kann weil ich meine Tiere zum laufen anbiete und auch ein wenig Geld dafür einstecke ....

Mein Stall und Weide ist ebenfalls genehmigt, und trotzdem bekam ich irgendwann einmal ein Schreiben der Behörden, daß ich doch bitte dies alles genehmigen lassen soll usw ... - da hab ich dann nur anrufen brauchen und gesagt, sie solln doch mal in ihren Unterlagen etwas genauer stöbern ... und siehe da.

Was schadet es Euch wenn ihr euch weiterbildet, ich bin davon überzeugt, das in dieser Prüfung auch die ein oder andere Frage ist, über die einzelne von euch auch erst mal richtig überlegen müssen, und dann erst noch die falsche Antwort geben.
Lieber eine Prüfung vom einem bekannten und bereits auch anerkannten Verein, als von irgendeinem Züchter, der mal ein paar Sachen zusammengeschrieben hat, und überwiegend auf seine eigenen Zuchtkriterien aufbaut.


Von vielen Dingen die der NWK angefangen hat und durchgezogen hat, profitiert ihr doch auch alle - warum ist dieser Sachkundenachweis auf einmal so sinnlos???

Bevor ihr es hier im Alstall komplett verneint, hinterfragt doch mal genau an der Geschäftsstelle des NWK ...

Grüße
Nicole

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"Der Mensch zeigt wahre Größe im Detail"
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Heike
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Anmeldungsdatum: 30.07.2003
Beiträge: 366
Wohnort: Kreis Höxter

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Michael hat folgendes geschrieben::
Verein der Züchter, Halter und Freunde von Neuweltkameliden e.V.

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INFO zum Sachkundenachweis

Die momentane gesetzliche Situation ist auf den ersten Blick etwas verwirrend. Zählen Neuweltkameliden auf der einen Seite zu den „Landwirtschaftlichen Nutztieren“ (finanzrechtlich und tierseuchenrechtlich), werden sie auf der anderen Seite nach wie vor zu den Hobbytieren gezählt (tierschutzrechtlich). Neben vielen anderen Gesetzen ist daher bei der Haltung und Zucht von Neuweltkameliden der §11 TierSchG anzuwenden.


Hallo zusammen,
also bei uns in Nordrhein-Westfalen gibt es nach wie vor keine Kameliden-Kasse innerhalb der Tierseuchen-Kasse. Ich bekam die Auskunft, dass zwar im nächsten Jahr eine Kasse für Gehege-Tiere mit aufgenommen wird, aber auch hier werden Lamas und Alpakas nicht mit aufgenommen.
Nun scheint es nach Auskunft des Sachbearbeiters so zu sein, dass manchmal die Tierseuchenkassen in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich strukturiert sind. Ob es in irgendeinem Bundesland schon eine Unterkasse für Neuweltkameliden gibt, wußte er nicht genau, glaubt es aber nicht.
Meine Frage: Zahlt denn irgendjemand von Euch in irgendeinem Bundesland bereits Beiträge in die Tierseuchenkasse für Lamas und/oder Alpakas ein? Und wie weit ist der Stand der Dinge da, verhandelt der Verein diesbezüglich mit den Behörden?
Anscheinend sind wir da ja noch weit entfernt von einer Gleichstellung beim Tierseuchenrecht, bzw.: töten im Fall von Seuchen ja, aber Ersatz durch die Tierseuchenkasse nein, oder?

Zur Meldung der Lamas:
bei uns im Kreisveterinäramt wird nicht von einer behördlichen Erlaubnis, sondern von einer Meldepflicht gesprochen.
Die gilt für jede Tierart aus dem Bereich landwirtschaftliche Nutztiere und ist unabhängig von einer rein privaten oder gewerblichen Nutzung. Aus zwei Gründen:
1. Im Fall von Seuchen ist das Veterinäramt sofort informiert, wo welcher Tierbestand im Kreis zu finden ist.
2. Tierschutzrecht: Das Veterinäramt hat das Recht, einmal jährlich mit vorheriger Anmeldung den Bestand zu besichtigen und zu prüfen, ob die Tiere artgerecht gehalten werden.
Unsere Sachkenntnis zur Haltung von NWK wurde in einem Gespräch schon deutlich abgeklopft. Besonders interessierten die Haltungsbedingungen, die durchgeführten Pflegemaßnahmen und Name des Tierarztes, der den Bestand versorgt.
Es wurde nicht gefragt, wie wir uns das Wissen angeeignet haben.
Ich denke, es sollte für jeden Tierhalter selbstverständlich sein, sich vor der Anschaffung von Tieren über Haltungsbedingungen zu informieren. Ob das in einem Kurs oder durch Bücher passiert, ist für erfahrene Tierhalter eigentlich egal.
Wer noch nie Tiere hatte, sollte vielleicht besser einen Kurs besuchen, denn das Handling ist nur durch Bücher nun mal nicht gut zu vermitteln.
Gruß von Heike!
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ilse
ModeratorIn


Anmeldungsdatum: 30.09.2003
Beiträge: 866
Wohnort: thurnau

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

hallo martina.
jedes jahr kommt der von mir bestellte amtsvet.um die ergebnisse der blutuntersuchungen für die show zu bestätigen und den bestand anzuschauen.
letztes jahr meinte er ich müsse einen sachkundenachweis erbringen.dazu würde ich ins amt eingeladen,sobald man wüßte welche fragen zu stellen seien. scherzhaft bot ich an selber die fragen mitzubringen.
habe seitdem nichts mehr davon gehört.

_________________
mr.lucky

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