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Raider Mega Stammgast
Anmeldungsdatum: 08.02.2005 Beiträge: 68 Wohnort: Münster
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Verfasst am: 11.04.05, 19:11 Titel: Zaunhöhe und Auflage? |
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Hallo,
habe gerade von einem Bekannten gehört, dass man ohne vorherige Genehmigung durch die Stadt/Gemeinde keinen Zaun errichten darf, der höher wie 1 m ist. Ist es richtig?
Die Zäune für Kameliden sind doch alle höher? Habt ihr diese vorher genehmigen lassen (Nebenerwerbslandwirtschaft ist vorhanden). Gilt dies vielleicht auch nur, bei kompletter Neueinzäunung oder vorher nicht genutzten Wiese oder auch, wenn ein bestehender Zaun erneuert und dabei erhöht wird?
Gruß
Marion |
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INTI Mega Stammgast
Anmeldungsdatum: 11.03.2004 Beiträge: 1613 Wohnort: Königsmoor
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Verfasst am: 12.04.05, 14:55 Titel: |
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Hallo Marion!
Soviel ich weiß íst diese Zaungeschichte uneinheitlich geregelt, sicherheitshalber frag mal bei Eurer zuständigen Behörde an. Ich meine, da gibt es Unterschiede ob innerhalb oder außerhalb vom Bebauungsgebiet, oder für Gärten oder für Tierhaltung, oder für landwirtschaftliche Nutztiere etc. Irgendwas war da auch, dass Wildwechsel noch möglich sein muß...Aber bei uns ist das alles zum Glück absolut easy, weil wir eh in einer Gegend mit viel Landwirtschaft wohnen.
Zu beachten ist auch noch, ob man vielleicht am Rand eines Landschafts-oder Naturschutzgebietes wohnt, da gelten auch wieder andere Auflagen, aber hab mal keine Sorge, normalerweise ist das kein Problem, weise die Beamten nur immer wieder darauf hin, dass Du landwirtschaftliche Nutztiere einzäunen möchtest und zwar zur Privathaltung!
Und erzähl dann mal, was da bei Dir rausgekommen ist. Ich glaub nicht, dass es schwierig ist.
Viel Spaß mit Deinen Jungs!
Martina Wiede _________________ www.Inti-Alpakas-Lamas.de
...denn sie spucken doch... |
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Raider Mega Stammgast
Anmeldungsdatum: 08.02.2005 Beiträge: 68 Wohnort: Münster
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Verfasst am: 12.04.05, 19:51 Titel: keine schlafende Hunde wecken |
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Ich wollte gerade nicht bei der Stadt nachfragen. Schlafende Hunde sollte man nicht wecken, da der Zaun nämlich schon steht! hab keine Lust das Ding wieder abzureißen. Nach meiner Kenntnis ist eine Zaunhöhe nicht genehmigungspflichtig, anders halt Bauten wie Stall etc.
Da es keine Ersteinzäunung ist, lasse ich es glaub ich besser drauf ankommen. |
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Heike S. Mega Stammgast
Anmeldungsdatum: 05.08.2004 Beiträge: 88 Wohnort: Kaisersbach (Welzheimer Wald)
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Verfasst am: 13.04.05, 10:19 Titel: |
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Hallo!
Mit der Bemerkung Schlafende Hunde weckt man nicht, liegst du vielleicht nicht so falsch. Bei uns ist das Einzäunen erlaubt, wenn nachgewiesen wird, daß das Land schon lange als "eingezäunte" Wiese/Weide bestand. Meist Stacheldraht, den man dann erst mal mühsam entfernen darf. Naja, das ist ein anderes Thema. Wiesen, die noch nie eingezäunt waren, müssen genehmigt werden. Bei Stallbauten im Aussenbereich ist eine bestimmte Kubikgröße genehmigungsfrei. Einfach beim Amt dann nachfragen. Als Privatperson ist das eh noch mal ganz anders geregelt als für Nebenerwerbslandwirte. Da geht es dann um die sogenannte Priviligierung. Kann man auf seinem zuständigen Landwirtschaftsamt nachfragen. Also Nachgenehmigen kann man übrigens auch noch.
Lieben Gruß
Heike S. _________________ www.lamawanderungen.de |
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ilse ModeratorIn
Anmeldungsdatum: 30.09.2003 Beiträge: 866 Wohnort: thurnau
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Verfasst am: 13.04.05, 10:55 Titel: |
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hallo raider.
ich bin erst kürzlich zu 2 sehr guten wallachen günstig gekommen,weil die besitzerin ihre weide nicht genehmigt bekommen hat.
laut naturschutzbehörde mußte zaun und unterstand fristgerecht entfernt werden.
dann heißt es:wohin mit den tieren?ein notverkauf steht wieder mal an!
also bitte:erst genehmigen lassen,dann bauen,dann tiere kaufen. _________________ mr.lucky
www.frankenlamas.de |
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Rudy Mega Stammgast
Anmeldungsdatum: 30.09.2003 Beiträge: 77 Wohnort: Tönisvorst
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Verfasst am: 13.04.05, 22:32 Titel: |
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Hallo Raider,
wenn du ein Nebenerwerbslandwirt bist kannst du in NRW einen höheren Zaun ohne Probleme ziehen. Einen Stall darfst du ohne Baugenehmigung natürlich nicht bauen. Handelt es sich um einen Unterstand, dass heißt zum temporären unterstellen von Pflanzen und Tieren braucht man dafür keine Baugenehmigung.
Um sicher zu gehen bin ich zum Bauordnungsamt, man konnte mir keine Genehmigung geben, da man keine benötigt.
Es gibt jedoch noch eine Einschränkung in Landschafts- und Naturschutzgebieten, da muss die Untere Landschaftsbehörde ULB gefragt werden. Mit einer Ablehnung ist in der Regel nicht zu rechnen jedoch mit evt. Auflagen.
Viel Erfolg
Gruss vom Niederrhein Rudy |
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Raider Mega Stammgast
Anmeldungsdatum: 08.02.2005 Beiträge: 68 Wohnort: Münster
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Verfasst am: 15.04.05, 19:18 Titel: mmh - warte dennoch ab |
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Also,
Nebenerwerbslandwirtschaft ist vorhanden - Naturschutzgebiet ist es auch nicht - Wasserschutzgebiet geht nur bis zur Wiese und die war zuvor auch schon eingezäunt.
Da dürfte also nichts passieren - aber könnte ja dennoch mal fragen. Wo gehe ich hin? Bauamt in der Stadt? |
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Rudy Mega Stammgast
Anmeldungsdatum: 30.09.2003 Beiträge: 77 Wohnort: Tönisvorst
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Verfasst am: 18.04.05, 18:39 Titel: |
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Hi,
das Bauordnungsamt ist dafür zuständig.
Wenn du dort hin gehst, wäre ein Lageplan
hilfreich. Es ist auf jeden Fall einfacher zu erklären wo du den Unterstand bauen möchtest.
Gruss Rudy |
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Äisl Mega Stammgast
Anmeldungsdatum: 27.07.2004 Beiträge: 326 Wohnort: Kronach
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Verfasst am: 06.05.05, 06:07 Titel: |
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hi,
ich hatte auch so einen Fall.
Ein Gastwirt aus der fränkischen Schweiz hatte sich als Attraktion ein Nandu Trio angschafft. Es wurde ein Zaun von 1,50 m Höhe (Haltungsbedingung für Nandu und Emu) gebaut. Nun kam die Amtsveterinärin und verlangte einen 2,0m Zaun.
Ok. alten Zaun abgerissen und neuen gebaut.
Nun war aber die Gemeinde beleidigt, weil der Zaun für das "Ortsbild" zu hoch ist.
Also alles weg und Nanus auf den Grill.
Gruß vom Äisl |
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