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Kurse zur Tierschutztransport-Verordnung
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INTI
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 11.03.2004
Beiträge: 1613
Wohnort: Königsmoor

BeitragVerfasst am: 06.01.08, 10:42    Titel: Kurse zur Tierschutztransport-Verordnung Antworten mit Zitat

AELAS bietet zwei Kurse zur Erlangung des Befähigungsnachweises zum Transport von Kameliden an.

Am 2. Februar 2008 (D) in Kirchdorf a.d. Amper (nördl. München)
und am 9. Februar 2008 (D) in Kakenstorf, Nähe Buchholz i.d. Nordheide

Info und Anmeldung für beide Kurse unter: www.aelas.org

Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, da die Teilnehmerzahl beschränkt ist.

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INTI
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 11.03.2004
Beiträge: 1613
Wohnort: Königsmoor

BeitragVerfasst am: 12.01.08, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Die Anmeldungsformulare für den Kurs hier im Norden sind jetzt online unter:
http://www.aelas.org/data/events/AELAS_Tiertransport_08_2.pdf

Denkt bitte daran Euch auch hier rasch anzumelden, da die Teilnehmerzahl ebenfalls beschränkt ist und ja leider fast jeder so einen Schein braucht.

Herzliche Grüße Martina

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Raider
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 68
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 13.01.08, 10:55    Titel: Wirklich nötig? Antworten mit Zitat

Hallo,
hab mal eine Frage bzw. kritische Anmerkungen hierzu.

Im Internet steht drin, dass diese Bescheinigung sinngemäß eher für Speditionen ist bzw. wenn man ein Tier länger wie 8 Std. rumfährt. Ferner steht drin, dass man ein Passfoto und ein polzeiliches Führungszeugnis benötigt.
Siehe: http://209.85.129.104/search?q=cache:RKyizDcF1X0J:www.lkos.de/verwaltung/dienstleistungen/dienstleistung.php%3Fid%3D501%26menuid%3D849%26topmenu%3D31%26top%3D+tiertransport+eu+bescheinigung&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de

Auch muss das Fahrzeug beim Amt "angemeldet bzw. registriert" werden. Ich stelle mir daher die Frage, ob das ganze wirklich für uns Kleine gilt. Würde dann ja heißen, dass ich neben dem Sachkundenachweis auch die anderen Dinge mit mir führen muss. Gilt das auch für alle Pferdebesitzer die mal zum Springturnier fahren oder Kaninchenzuchtverbände, da will man ja auch den Preis seines Tieres erhöhen? Da gibt es dann aber viele kleine Hänger zu registrieren.....

Ich weigere mich immer die Bürokratie so hoch für alle zu stellen. Bei mir will ja nicht mal mein Amt den Sachkundenachweis haben. Klar, dass ich mein Tier richtig und vernünftig verladen muss.

Ich werde erstmal bei meinem Amt fragen, ob ich das wirklich brauche oder hat das vielleicht schon jemand von euch gemacht - wie seht ihr das?
Hat jemand schon Hintergrundinfos?

Gruß
Marion
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Joe
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 14.09.2003
Beiträge: 180
Wohnort: Landeck

BeitragVerfasst am: 13.01.08, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

also bei uns in Tirol haben wir am 5. jänner 08 einen recht interesannten beitrag vom obersten Landesveterinär bezüglich Blauzungenkrankheit und Transportbescheinigung gehabt
da die NWK bei uns in Österreich noch nicht als Offizielle Nutztiere anerkannt sind (werden zwar bei der berechnung von EU-Fördermittel miteingerechnet mit 0,15 Großvieheinheit) brauchen wir auch keinen Tiertransportbefähigungsnachweiss
Es hat ihn sich hierzulande jeder bei der zuständigen Behörde um 5 ¤ kaufen können soweit er gewiesse aufgaben schon erfühlt hat (dies wohlgemerkt ohne kurse zu besuchen).
Nur wenn jemand im großen mit NWK handelt und weite strecken fährt so muss er auch noch auf der behörde um einen Speditions-Tiertransport-Befähigungsnachweiss sich melden. soweit er auch hier schon diverse vorkenntnisse nachweisen kann, bekommt er diesen schein auch ohne kurse
dies war aber alles nur bis zum stichtag 31 12 07 möglich
zur zeit kann man sich ihn Österreich zwar um alles vormerken lassen, aber es gibt noch kein festgelegtes EU-ausgearbeites Gesetzt, welches ein für ganz Europa ausgearbeitetes konzept festlegt. daher ist es auch in Österreich nicht möglich ein gültiges, vom Amt annerkanntes, Papier über irgendwelche Kursteilnahme zu erlangen
aussage unseres Amtstierarztes
"Kurse kann man viele machen und es schadet sicher kein einziger, warum aber immer nur geld rauswerfen wenn es im endeffeckt anders kommt als man denkt. Wenn es zum strafbahrem Gesetz wird müßen die behörden zuerst mal einheitliche Gesetztestexte verkünden und diese von der EU absegnen lassen"

LG Joe
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INTI
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 11.03.2004
Beiträge: 1613
Wohnort: Königsmoor

BeitragVerfasst am: 13.01.08, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Zuerst einmal vorab: Leider sind die Transport-Befähigungsnachweise keine Diskussionsfrage sondern bereits seit 2004 EU-Gesetz.
Ich hab bereits im Blog dazu Links gesetzt, hier noch einmal der für Pferdehalter: http://www.brfv.de/neu/2007/Transportgesetz.pdf
Daraus ein Zitat:
Zitat:
Zusätzlich zu der nationalen Tierschutztransportverordnung hat die EU am 22. Dezember2004 eine ebensolche erlassen „zum Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängender Vorgänge“. Darin wird bestimmt, dass derjenige einen Befähigungsnachweis benötigt, der Tiere weiter als 65 km in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit befördert. Dieser behördliche Nachweis muss ab dem 5. Januar 2008 vorliegen.
Die Verordnung ist daher für Amateure und Hobbytierhalter, die mit ihrem Hobby kein Geld verdienen, nicht zutreffend. Der private Pferdehalter kann also auch weiterhin seine Pferde zum Tierarzt, aufs Turnier oder in den Urlaub ohne Einschränkung fahren.
Alle Pferdehalter, die über 65 km in Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit transportieren, benötigen einen Befähigungsnachweis und müssen als Transportunternehmen zugelassen sein.

Für Neuweltkameliden ist der Inhalt dieses Artikels vergleichbar.

Ganz offiziell für alle Deutschen gilt natürlich die Ministeriumsseite: http://www.bmelv.de/cln_044/nn_753136/DE/07-SchutzderTiere/Tierschutz/Tierschutzrecht/EG-TierschutztransportVO.html__nnn=true

@Marion: Für Transporteure galt das natürlich bisher sowieso schon und Deine weiteren Angaben beziehen sich auf Langstrecken, aber darüber hinaus hat sich halt einiges geändert, wie Du dort nachlesen kannst. Für Hunde- Katzen- und andere Kleintierhalter gelten andere Bestimmungen.
Google mal ein wenig unter Verordnung zum Schutz der Tiere beim Transport, da bekommst Du genauere Ergebnisse.
Und es ist richtig: Man muß den "Transportschein" zusätzlich zu den anderen Papieren bei sich führen, wie halt einen normalen Führerschein.

@Joe: Die Verordnung zum Schutz der Tiere beim Transport ist Eu weit gültig, aber mit Sicherheit gibt es in der Umsetzung länderspezifische Unterschiede. Es ist daher grundrichtig, wenn sich jeder bei seinem zuständigen Amt erkundigt.

Hier der entsprechende Link dazu: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2005/l_003/l_00320050105de00010044.pdf
Bei dem Link möchte ich speziell auf folgenden Anhang hinweisen, der eindeutig erklärt, dass dieser Befähigungsnachweis nur nach einer Schulung mit anschließender vom Ministerium anerkannten Prüfung ausgestellt werden darf.
Zitat:
ANHANG IV
SCHULUNG
1. Fahrer von Straßenfahrzeugen und Betreuer gemäß Artikel 6 Absatz 5 und Artikel 17 Absatz 1 haben den Lehrgang
gemäß Nummer 2 erfolgreich abgeschlossen und haben eine von der zuständigen Behörde anerkannte Prüfung abgelegt,
wobei diese Behörde dafür Sorge trägt, dass die Prüfer unabhängig sind.
2. Die Lehrgänge gemäß Nummer 1 betreffen mindestens die technischen und administrativen Aspekte der Gemeinschaftsvorschriften
zum Schutz von Tieren beim Transport und insbesondere folgende Punkte:
a) Artikel 3 und 4 sowie Anhänge I und II;
b) die Physiologie von Tieren, insbesondere Fütterungs- und Tränkbedürfnisse, Verhaltensweisen und Stressbewältigung;
c) praktische Aspekte des Umgangs mit Tieren;
d) die Auswirkungen des Fahrverhaltens auf das Wohlbefinden der Tiere im Transportmittel und auf die Fleischqualität;
e) erste Hilfe für Tiere;
f) Sicherheit des mit Tieren umgehenden Personals.

Diese Schulungen werden z. B. von den Bauernverbänden angeboten, nur das man dort halt vieles lernt und für die Prüfung wissen muß über Rinder Schweine, Geflügel, etc., aber wohl in den seltensten Fällen etwas über Kameliden erlernt.
Speziell für Kamelidenhalter bietet AELAS diese Kurse in Zusammenarbeit mit den Ministerien an und die beschäftigen sich nicht mit Dingen, die nicht wirklich sein müssen.
Es sind in diesem Jahr auch keine weiteren Kuse von AELAS dazu geplant.

Noch ein paar allgemeine Erläuterungen:

Wer bisher einen Sachkundenachweis benötigt hat, braucht den "Transportschein" zusätzlich, sofern er Tiere befördert.
Wer mit seinen Hobbytieren züchtet ud regelmäßig Tiere zum Verkauf anbietet oder Deckhengste durch die Gegend fährt etc. - auch wenn dies nicht gewerblich ist, - braucht den Transportschein. Jeder, der "direkt oder indirekt" einen Gewinn mit den Tieren erzielt braucht den Schein.

Wer nicht aus wirtschaftlichen Gründen, sondern aus Spaß und Begeisterung an Sportveranstaltungen teilnimmt, braucht ihn nicht. Züchter auf Zuchtschauen schon, ausgenommen Wallache auf Schönheitswettbewerben, wenn jemand nicht gerade mit Wallachen handeln will...

Die Interpretation des EU-Gesetzestextes läßt leider viele Varianten offen, deshalb ist es sehr gut, wenn Ihr Euch bei Euren zuständigen Ämtern erkundigt.

Herzliche Grüße Martina

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Monika
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 103
Wohnort: 52445 Titz

BeitragVerfasst am: 13.01.08, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

berechtigt einen der Kurs denn auch, die anderen Tierarten zu transportieren oder gilt der nur für Nwk´s ?

Viele Grüße
Monika

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EvchenD
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Anmeldungsdatum: 02.08.2003
Beiträge: 597
Wohnort: Insel Sylt

BeitragVerfasst am: 13.01.08, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Monika,

dieser Kurs berechtigt einen NICHT die anderen Tierarten zu transportieren - er ist speziell auf die Kameliden zugeschnitten!!!

Übrigens hat mich "meine" Amtsveterinärin schon im vergangenen Sommer persönlich darauf hingewiesen, dass dieser "Schein" für mich ab diesem Januar Pflicht ist.

Viele Grüße, Eva

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Suedpolfee
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 06.03.2004
Beiträge: 453
Wohnort: Lienen

BeitragVerfasst am: 14.01.08, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Eva,

wie machst du denn demnächst - aus dem wilden Norden? Ist es nicht sogar so, dass man nach 8 Std. Fahrt 24 Std. Pause machen muss.
Das heißt dann vermutlich auch für mich, dass ich bei einer Show in Süddeutschland per Hänger 3 Tage Anreise einplanen kann.....komme ja fast immer über 8 Std. Fahrt, außer zur Lüneburger Heide Smilie

Aber auf der anderen Seite .... ich mache auf Shows ja nur zum Spaß mit , demnach brauchte ich ja keinen Schein. Warum ist alles in der EU immer so kompliziert?

Ich werde auf jeden Fall erstmal mein Amt anfragen, schaden tut es sicherlich nicht. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss man aber seinen Hänger tatsächlich melden oder wie? Bin ja eigentlich kein Transportunternehmen.....

Gruß
Heike
PS wo wir bei Shows sind - wer kommt eigentlich nach Ulm?

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Grüße aus dem Tecklenburger Land

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EvchenD
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Anmeldungsdatum: 02.08.2003
Beiträge: 597
Wohnort: Insel Sylt

BeitragVerfasst am: 14.01.08, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Moin Heike,

also, wo ein Wille, da ein Gebüsch Winken

Um die ganzen Auflagen und Bestimmungen kennenzulernen mache ich den Kurs. Nebenbei beinhaltet er auch noch etwas "Erste Hilfe für Kameliden". Schadet mir also nicht. Erschwinglich finde ich ihn auch. Hier oben würde mich der Kurs schlappe 400 Euronen kosten... Geschockt
Ich bin dann bei den ganzen Spekulationen um diesen Schein auf der sicheren Seite.

Und außerdem trifft man mal wieder eine Menge netter Leute Sehr glücklich Das ist unbezahlbar!

Viele Grüße, Eva

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Heike
ModeratorIn


Anmeldungsdatum: 30.07.2003
Beiträge: 366
Wohnort: Kreis Höxter

BeitragVerfasst am: 14.01.08, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Eva,
400 Euro? Das ist ja unglaublich!
Hier in NRW kann man den Kurs für ¤ 30.- machen und darf danach alle in der Verordnung genannten Tiere transportieren...
Schau mal:
www.duesse.de/kalender/l_tiertransport_ne_12_2007.htm
Gruß von Heike
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EvchenD
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Anmeldungsdatum: 02.08.2003
Beiträge: 597
Wohnort: Insel Sylt

BeitragVerfasst am: 14.01.08, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Moin Heike,

schön von Dir zu hören bzw. zu lesen! Sehr glücklich

Hier oben scheint ja alles teurer zu sein Weinen

Schau mal hier:
http://www.deula-rendsburg.de/rendsburg-sh/lehrgaenge/datenblatt/?tx_seminardb_pi1%5BshowUid%5D=154&cHash=a791f93166

Ärgerliche Grüße, Eva

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INTI
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 11.03.2004
Beiträge: 1613
Wohnort: Königsmoor

BeitragVerfasst am: 15.01.08, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Es gibt ja verschiedene Kurse, um so einen Befähigungsnachweis zu erhalten. Oben in dem ersten Link für Pferdeleute stehen die Berufsgruppen drin, für die ein Ergänzungslehrgang reicht und darunter die, die einen "großen" Schein machen müssen, um den Transportschein zu bekommen. Hier mal die Zitate:
Zitat:
Personen, die auf Grund ihrer Berufsausbildung bereits Sachkunde besitzen, können in einem
sog. Ergänzungslehrgang, der ca. 1 Stunde dauert und über die rechtlichen Änderungen
informiert, den Befähigungsnachweis nach der EU-Verordnung 1/2005 erhalten. Dazu
gehören folgende Berufsgruppen:
Transportunternehmer mit Sachkundebescheinigung nach der Tierschutztransportverordnung,
Tierärzte, Landwirte (Gehilfenprüfung), Landwirte mit Abschluss der
Landwirtschaftsschule, Landwirtschaftsmeister, Tierwirte, Pferdewirte, Tierpfleger,
Hauswirtschafterinnen (Landwirtschaft), Metzger (mit Ausbildung zum Schlachten).
Außerdem gehören in diesen privilegierten Personenkreis auch die Amateurausbilder Trainer
A, B, und C.

Und weiter:
Zitat:
Personen, die einen Tiertransport über 65 km in Verbindung mit einer wirtschaftlichen
Tätigkeit durchführen und nicht zu dem oben angeführten privilegierten Personenkreis
gehören, müssen einen vollständigen 3-tägigen Lehrgang zur Erlangung des
Befähigungsnachweises absolvieren.

Das ist jetzt nur ein Beispiel aus Bayern, in anderen Ländern dauert der "große" Lehrgang vielleicht nur zwei Tage.
Fakt ist aber, dass man bei den Ergänzungs- oder den "großen" Lehrgängen wohl nix über Kameliden lernt. Was man darüber beim Transport wissen sollte, ist für die beiden angebotenen Kurse extra mit den Ministerien gemeinsam erarbeitet worden.
Wer also den "großen" Schein machen müßte, also nicht zu dem priveligierten Personenkreis gehört, , spart eine Menge Geld und Zeit bei so einem AELAS-Kurs. Wer den Egänzungskurs braucht, lernt wenigstens was über die Tierart, für die er den Schein braucht.

Und Dominik, hattest Du nicht so einen Ergänzungslehrgang gemacht und hast jetzt auch nur eine Erlaubnis für den Transport von Alpakas? Gibt es da auch nur für bestimmte Tierarten Bechränkungen?
Eine Sache noch, denn ich habe den Eindruck, dass hier ein Missverständnis vorliegt:
Das Gesetz gilt für Transportuternehmen, das ist richtig, aber leider müssen sich halt viele als Transportunternehmen anmelden, nämlich immer dann, wenn:
Zitat:
Nach den derzeit gültigen Rechtsbestimmungen (Art.1 und 6 der VO 1/2005 (EG)) ist jeder,
der Pferde über 65 km im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit transportiert,
als Transportunternehmer zuzulassen.
Auch der Kleinst-Betrieb (-Stall, -Einheit) ist dann Transportunternehmer, wenn er Pferde
über 65 km im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit transportiert.


Herzliche Grüße Martina

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Dominic u. Linda
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 05.08.2003
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BeitragVerfasst am: 15.01.08, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Moin und Servus,
also am besten ist wenn sich jeder an seinen Amtsveterinär wendet und dann das mit ihm bespricht. Es scheint in den verschiedenen Bundesländern nicht überall gleich ausgelegt zu sein. Ich habe einen landwirtschaftlichen Beruf, Tiertransport war mit inbegriffen, dann habe ich einen Sachkundenachweis und somit eine Genehmigung erhalten. Die landwirtschaftliche Lehranstalt hat hier auch noch einen Wochenend Kurs abgehalten.
Meine Genehmigung beschränkt sich nur auf Alpakas!!
Aber:
am Wochenende wurde ich auf der A44 in Richtung Kassel mit dem Transporter und Alpakas mit " Bitte folgen " von der Autobahn gelotst.
außer einer überaus unfreundlichen Ansprache des Beamten, der wohl sehr schlechte Laune hatte, ist nichts passiert. Er wollte in den Transporter schauen, hat versucht zu zählen und das wars!! Papiere oder Genehmigungen
hat er nicht verlangt und somit auch nicht zu sehen bekommen!!
Viele Grüße Dominic

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Tierra Helada Alpakas

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INTI
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 11.03.2004
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Wohnort: Königsmoor

BeitragVerfasst am: 16.01.08, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Dominic!
Du bist also Landwirt und hast einen Wochenend-Zusatzkurs für den Transportschein machen müssen und der gilt dann trotzdem nur für eine einzige Tierart? Geschockt
Ich dachte, in solch einem Falle gilt der gleich für alle möglichen Arten? Wieso ist das denn eingeschränkt?
Herzliche Grüße Martina

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Dominic u. Linda
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 202
Wohnort: 92277 Hohenburg

BeitragVerfasst am: 17.01.08, 06:47    Titel: Genehmigung Antworten mit Zitat

Hallo Inti,
mein landwirtschaftlicher Beruf war Forellenzüchter, dort sind die Fachkenntnisse zum Transport enorm wichtig, einmal zu wenig Sauerstoff oder zu warm = finito!!
Mit dem Eintrag: das habe ich so gewollt, bei der Frage was wollen Sie denn sonst transportieren wollte ich nur Alpakas eingetragen haben. Es werden auch nur Alpakas, zum Schutz und Sicherheit vor Krankheiten anderer Tiere transportiert.
Was nützt es mir damit protzen zu können, das ich jetzt alle möglichen Tiere fahren darf, wenn ich doch "nur" ein leidenschaftlicher Alpazüchter bin?
Viele Grüße Dominic

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Tierra Helada Alpakas

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