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und wieder mal ne Stallfrage
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beate
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 99
Wohnort: gillenfeld

BeitragVerfasst am: 20.02.07, 22:53    Titel: und wieder mal ne Stallfrage Antworten mit Zitat

Hallo,

wer kann mir sagen, wie hoch ein Lamastall sein sollte, damit er für die Tiere angenehm und komfortabel ist? Wie hoch und breit sollten die Türen sein? Was ist die beste Dacheindeckung? (Pfannen wegen ausgleichender Wirkung? )
Bei diesem schönen Wetter kann ich bald loslegen....*freu*

LG Beate

Hm, ich hoffe, die Fragen wurden nicht schon letztens gestellt und beantwortet. Habe gesucht, aber nichts dazu gefunden. Und ich frage hier, weil ja auch so jeder seine speziellen Erfahrungen und Tipps hat.
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Benny
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 03.05.2006
Beiträge: 107
Wohnort: Niederpickenhain/Sachsen

BeitragVerfasst am: 20.02.07, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Es kommt natürlich auch darauf an, was für eine Bauform dein Stall haben soll. (Pultdach, Satteldach,....)
Wir haben auf unserem Stall Zinkwellbleche. Die sind stabil, und leicht zu verlegen.
Was die Höhenangaben angeht, kann ich dir nicht viel sagen, weil ich mit Lamas keine Erfahrungen hab. Unser Stall für die Alpakas ist ca. 2,00-2,10Meter hoch und die Tür ist ca. 1,5 Meter breit und 1,8Meter hoch. Damit kommen sie sehr gut zurecht. In unserem Anderen Stall beträgt die Deckenhöhe auch ca. 2Meter, aber die Tür ist ziemlich klein. Das hängt damit zusammen, dass die Tür mal ein Fenster in dem dicken Mauerwerk war.

mfg
Benny



Hier erkennt man im Hintergrund die kleinere Stalltür:

_________________
Alpakahof im Kohrener Land
Familie Schwenke
Niederpickenhain / Sachsen
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ilse
ModeratorIn


Anmeldungsdatum: 30.09.2003
Beiträge: 866
Wohnort: thurnau

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 07:05    Titel: Antworten mit Zitat

hallo beate.
auch für lamas reicht eine stallhöhe von 2 metern aus.(aus gaulys kamelidenbuch).dort wird empfohlen 2 türen für die hütte vorzusehen weil oft das ranghöhere tier den zugang zur hütte blockiert.
die günstigste dachdeckung sind ondulineplatten.
viel spass beim stallbau.

_________________
mr.lucky

www.frankenlamas.de
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cajus
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 53
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 07:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo beate

Wir sind ja auch die ganze Zeit schon fleißig dabei das neue Zuhause für 4 Lamajungs zu bauen .

Der Plan des Stalles "steht"!

Wir werden eine Stalldeckenhöhe von 2,10m hinten (Stallrückwand)
und 2,50m vorne(Stallvorderfront) bauen
Es sollte sehr hell im Stall sein (Lamas und Alpis mogen keine dunklen "Hucken"
und luftig aber zugfrei !

Wir bauen kein Satteldach sondern eins was nach hinten zur Rückwand des Stalles abfällt.
(Material weiß ich nicht)ich frag noch mal den Frank!
Vorne vor dem Stall wird das Dach noch ca.1,5m über den Paddock gezogen,damit die Tiere auch vor dem Stall trocken stehen(liegen können)

Denk auch an die "Wetterseite"(wo das schlechte Wetter,der Wind herkommt sollte die Rückseite des Stalles sein )!
Wir bauen in L-Form insgesammt ca.30qm,wovon 16qm Stall sind und der Rest seperat als "Lagerraum" dient.
Bei den Türen sind wir uns noch nicht einig !
Klick mal den Link an dort sind ein paar schöne Stallbilder :
http://www.alpakastall.net/forum/topic,2204.html

_________________
liebe Grüsse,
Diana
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beate
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 99
Wohnort: gillenfeld

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Infos!
Ich glaube, dann paßt doch unser vorhandener Schuppen, ich müßte nur noch ein-zwei Fenster einbauen.
Für später auf der anderen Wiese gibt's dann auch eine Villa!

Ciao Beate
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Suedpolfee
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 06.03.2004
Beiträge: 453
Wohnort: Lienen

BeitragVerfasst am: 27.02.07, 13:02    Titel: Weidezelt? Antworten mit Zitat

Hallo,
hat jemand Erfahrung mit Weidezelten bzw. diese im Einsatz?

Gruß
Heike

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Grüße aus dem Tecklenburger Land

www.alpakas-am-teuto.de
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Dominic u. Linda
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 05.08.2003
Beiträge: 202
Wohnort: 92277 Hohenburg

BeitragVerfasst am: 27.02.07, 17:34    Titel: Weidezelte Antworten mit Zitat

Hallo Heike,
ja wir arbeiten mit Weidezelten. Wir haben sie in den größen 4,5 x 3,0m und 2,2 m hoch, 2stk 4,5 x 6m auch 2,2 m hoch und eine große 14,86m x 7,20m x 4m hoch. Wir sind damit sehr zufrieden, Sturm und Winter kein Problem, die Alpakas fühlen sich darin sehr wohl.
viele Grüße Dominic

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Tierra Helada Alpakas

www.th-alpakas.de
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Suedpolfee
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 06.03.2004
Beiträge: 453
Wohnort: Lienen

BeitragVerfasst am: 27.02.07, 17:51    Titel: Genehmigung Antworten mit Zitat

Hallo,
da die Genehmigung für einen festen Stall heutzutage ja mehr als schwer ist, haben wir diese Zelte im Auge. Hab hier aber auch schon unterschiedliches bezügl. Genehmigung gehört. Eine sagen ja, andere nein wegen "fliegende Bauten". Dann ist ja auch immer der Unterschied zwischen privilierte Landwirte und nicht.
Was sagt ihr denn hierzu - gab es Probleme?

Gruß
Heike

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Benny
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 03.05.2006
Beiträge: 107
Wohnort: Niederpickenhain/Sachsen

BeitragVerfasst am: 27.02.07, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Also soweit wie ich weis gibt es bei uns keine großartigen Probleme, weil Landwirte Viehunterstände und kleine Ställe ohne Genehmigung bauen können.

mfg
Benny

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Niederpickenhain / Sachsen
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Michael
Moderator


Anmeldungsdatum: 30.07.2003
Beiträge: 701
Wohnort: Hettenleidelheim

BeitragVerfasst am: 27.02.07, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Benny,
das darf der Bauer nur aus wirtschaftlichen Gründen bzw. Nutzen tun.Ein Hobbyhalter dagegen nicht so ohne weiteres.
Wir haben uns vom fs-verlag ein Infoblatt zuschicken lassen das sich mit diesem Thema befasst ( Baurechtliche Zulässigkeit von Pferdeunterstän-
den ausserhalb der Ortslage von Prof.Dipl.-Ing. Seehausen.Weitere Infos
www.freizeit-im-sattel.de ).
Das Ganze ist sehr umfangreich.Ich hoffe das ich mit ein paar Auszügen weiterhelfen kann.

Tierunterstände sind auch bei leichter Bauweise immer Gebäude im Sinne der Landesbauordnungen und unterliegen damit allen baurechtlichen Vorschriften.
Der Bauherr muss selbständig alle materiellen Vorschriften des öffentlichen Rechts bei der Errichtung seines Tierunterstandes beachten.
Das heisst also das die Freistellung von der Baugenehmigungspflicht nichts anderes bedeutet, als das der Gesetzgeber dem Bürger zumutet selber alle Vorschriften des öffentlichen Rechts zu kennen und eigenständig zu beachten.
Im Einzelfall muss der Bauherr statt einer Baugenehmigung bis zu fünf Einzelgenehmigungen unterschiedlicher Behörden einholen, von den keine ihre Genehmigung mit einer anderen Behörde abstimmt ( z.B. die Naturschutzbehörde sagt ja, die Wasserbehörde sagt nein....).

Tierunterstände sind im Aussenbereich eher zulässig als Ställe, wegen geringerer bauordnungsrechtlichen Anforderungen ( z.B. keine Bodenplatte ).

Tierunterstände sind, auch wenn sie nicht fest mit dem Boden verbunden sind,Gebäude im Sinne des Bauordnungsrechts und Vorhaben im Sinne des Bauplanungsrechts.Selbst Wohnwagen und Anhänger sind als Gebäude zu zu beurteilen, wenn sie als solche genutzt werden.

Planungsrechtliche Zulässigkeit im Aussenbereich ( § 35 BauGB )
Dieser Paragraph enthält sehr differenzierte Regelungen.Laut ständiger Rechtssprechung kann von Folgendem ausgegangen werden :
Auch durch einen Weideschuppen werden öffentliche Belange entsprechend § 35 Abs. 2 BauGB beeinträchtigt, weil es der Eigenart einer bisher unbebauten Landschaft grundsätzlich widerspricht, in ihr ein Gebäude zu errichten.

Für privilegierte Vorhaben ( also z.B. des Landwirts ) gilt anderes, allerdings unter u.a. folgenden Bedingungen:
- Die Tiere werden überwiegend auf eigener Futterhaltung ernährt
-Die Tierzucht wird im Rahmen einer Landwirtschaft geführt, die nachhaltig
auf und Gewinnerzielung ausgerichtet ist
-Ein ausreichender Tierbestand ist kontinuierlich vorhanden
-Es werden nachweisbare Zuchterfolge vorgewiesen
-Der Züchter weist die Qualifikation und sachliche Mittel für den Zuchterfolg vor.
Danach ist nicht einmal ein Unterstand für das Pony der Tochter eines Getreidelandwirts privilegiert!

Dennoch gibt es hunderttausende Unterstände im Aussenbereich.Offenbar gibt es also vernünftige bzw. unbürokratische Behördenvertreter die ihren
Handlungsspielraum selbst auslegen können.Das aber ist das Dilemma:Der Bauherr hat zwar das Recht auf ein ordnungsgemässes Verfahren bei der Ausübung des Ermessens, aber nicht auf ein bestimmtes Ergebnis.

Privilegiert ist also auch nicht der Bauherr,sondern sein Bauvorhaben.

Fazit: Auf jeden Fall Erkundigungen einholen.Argumente für einen Antrag zusammensuchen.In dem Bericht von Seehausen sind auch ein paar Argumente aufgeführt.Eine Möglichkeit gibt es im § 35 Abs. 2 BauGB
"Sonstige Vorhaben" im Aussenbereich.

Puuh..das war jetzt jede Menge Info, Heike.Ich hoffe das hilft etwas weiter.Ich suche noch nach einem Bericht in der fs zum Thema.Da ging es nämlich u.a. auch um Weidezelte und die Problematik.Mittlerweile kriegt man schon Probleme mit den Partyzelten aus dem Baumarkt.
Ich denke das wichtigste ist zu wissen das es mit der Baubehörde allein nicht getan ist, sondern man sich ohne Hilfe oder Info von aussen an mehrere Behörden wenden muss.

Gruss Michael

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EvchenD
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 02.08.2003
Beiträge: 597
Wohnort: Insel Sylt

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Moin Heike,

da hat Michale "leider" Recht. Ich habe über 1,5 Jahre um meine mobile Weidehütte gekämpft - und verloren (Bauamt, diverse Ministerien angeschrieben, sogar unseren Ministerpäsidenten persönlich (!) angesprochen). Man hängt zwischen den Gesetzten. Man muss die Tiere artgerecht halten aber darf keinen Unterstand hinstellen. Äußerung vom Bauamt: "Sie müssen sich darüber VORHER informieren!".
Mittlerweile sieht es etwas anders aus. Und zwar stehen die Tiere ja nun seit kurzer Zeit ENDLICH im Grundgesetzt. Nun müsste sich ein RA mit viel Zeit und Geld hinsetzten und dieses Recht für die im Grundgesetz stehenden Tiere einklagen. Das wird aber dauern. Und so einen RA habe ich noch nicht kennengelernt. Aber schon zwei gefragt, die beide das gleiche aussagten.

Bei uns (sicherlich auch in den anderen Bundesländern) sieht es mit dem Status der Privilegierung so aus:
Man muss mind. 6 ha Eigenland haben
Man muss seinen Vollerwerb (!) aus dem landwirtschaftlichen Vorhaben erzielen
So, dann und nur dann, kann man evtl. mal darüber nachdenken, einen Unterstand hinzustellen.....

Mir kommt bei der Geschichte wieder die Galle hoch, Eva Sehr böse

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Die nördlichsten Lamas Deutschlands....
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Suedpolfee
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 06.03.2004
Beiträge: 453
Wohnort: Lienen

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 10:23    Titel: Bürokratie Antworten mit Zitat

Hallo,
genau wie ihr beiden das schreibt ist auch mein Kenntnisstand. Hab bei meiner Recherche im Netz sogar einen Fall gefunden, wo jemand seinen Kaninchenstall wieder abreißen mußte..... Sehr böse

Man steht auch immer zwischen den Stühlen. Melden und Ablehnung bekommen oder stillschweigend einfach machen oder ggf. schlafende Hunde wecken oder bei Glück Genehmigung bekommen. Bei einem kleinem Unterstand kann man das Risiko ja vielleicht eingehen (von der Strafe mal abgesehen), aber bei einer Weidehütte oder Zelt ist mir das Risiko geldtechnisch zu hoch.

Auf unserer Hauptwiese steht ein Stall, wo schon immer ein alter stand, den haben wir "renoviert". Der Hof läuft als Nebenerwerbsbetrieb im Außenbereich. Ich hab jetzt nur keine Lust, bei einer Anfrage nach einem Zelt, dass die dann auf die Idee kommen sich ALLES genauer anzuschauen und es dann Ärger gibt, wegen Sachen, die schon seit Jahren da waren.

Tja, ein Zelt ist nur leider nicht sonderlich unauffällig, genau wie eine Weidehütte.

Vielleicht bekomme ich irgendwie hintenherum eine Auskunft beim Amt.

Gruß
Heike

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Kally
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 01.09.2003
Beiträge: 105
Wohnort: Bad Doberan

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

He ein Thema was ich kenne.

Ich bin Landwirt im Nebenerwerb. Habe ein Unternehmenskonzept eines landwirtschaftlichen Beratungsinstitut, habe 8,9 ha Land. Soweit so gut. NUn wollte ich einen Stall bauen. Wurde mir verweigert, weil ich kein Landwirt bin, so der Bauamtschef. Nun ja, Es gibt Zufälle im Leben die es nur einmal gibt. Laut Europäische Union müssen alle von Menschenhand geschaffene Wasserhindernisse bis 2015 beseitigt werden egal wie. Ich habe einen Wasserfall, weil es ein altes Wassermühlengrundstück ist. Soweit so gut. Es gab 2 Möglichkeiten Wasserfall abreißen oder Fischtreppe. Es wurde sich für die Fischtreppe entschieden zu meinem Vorteil, das Sie über meinen Grund und Boden geht. So wurde mir gestattet den Stall zu bauen. Aber und nun kommt der Hammer nicht als Stall sondern als Nebengebäude zu meinem Haus im Außenbereich. Ich habe denn mal die Frage gestellt -zum Bauamtschef- wie ich es Ihm beweisen könnte das ich Landwirt bin und nicht nur so zum Spaß. Er antwortet das geht nicht.

Fazit: Willkür und das Pur. Das einzige wo Sie nichts machen können ist Mobile Weidehütten. Vorschlag Zelt auf 2 Holzkufen und alle 2 Monate 2 Meter weiterziehen.

Na denn
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Michael
Moderator


Anmeldungsdatum: 30.07.2003
Beiträge: 701
Wohnort: Hettenleidelheim

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kally,
als erstes mal mein Mitgefühl.Könnte man glatt verfilmen Lachen Mit den Augen rollen Traurig .
Aber wenigstens hast du noch einen Tipp was man machen kann.
Wir sind z.B. mit unseren Pferden in einer Situation, wo wir es lieber vermeiden uns zu melden.Unsere Vorpächterin wurde vor über 10 Jahren
anonym wegen ihres Unterstandes angezeigt,die Behörde hat nach ersten Ermittlungen nix mehr von sich hören lassen...bis heute.
Wir haben unsere Lamas und Alpakas momentan noch am Haus, aber irgendwann müssen wir sie auch mal woanders "hintun" und zerbrechen uns auch schon lange darüber den Kopf.Jedenfalls danke für die Idee mit den Kufen!

Gruss Michael

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Alpakazuchthof-Oberberg
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 28.07.2006
Beiträge: 72
Wohnort: Nümbrecht & Bad Münstereifel/NRW

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Heike,
Gabäude, die schon ewig stehen, haben in aller Regel Bestandsschutz. Ansonsten sind diese baurechtlichen Geschichten überall etwas anders. Wir haben Flächen in 2 verschiedenen Kreisen und 2 verschiedene Regeln dafür. Aber solche Sachen fangen schon bei Zäunen an. Züchterkollegen nicht weit von uns dürfen jetzt wahrscheinlich demnächst einen Zaun um ein 2 ha Grundstück wieder abreißen...Bei den Weidenzelten hat man halt den Vorteil, daß man zwar investiert, aber diese Investition erhalten bleibt, da man sie ja jederzeit wieder abbauen kann und in die Garage legen kann (oder bei eBay vertickern). Ist halt nicht ein Totalverlust, den man bei einem festen Gebäude hätte. Wir haben uns Hütten im Baukastensystem selbst gebaut, die habe ich in 5 min abgebaut. Waren nicht ganz günstig (so um die 1500), aber sind dafür aus Holz und Eisen und sehen vernünftig aus.
Viele Grüße
Verena Spindler

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info@alpakazuchthof-oberberg.de
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