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Andrea Gast
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Verfasst am: 30.07.03, 20:06 Titel: Alpakahaltung |
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Datum:07.10.02 16:31 Antworten Empfehlen
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Hallo,
weiß jemand ob man in Sachsen irgentwelche
Bescheinigungen (vom Amtstierarzt usw.)braucht,
um Alpakas zu züchten?
Andrea |
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Adrian Moderator
Anmeldungsdatum: 07.08.2003 Beiträge: 410 Wohnort: Bichwil SG, SCHWEIZ
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Verfasst am: 30.07.03, 20:06 Titel: |
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Datum:08.10.02 18:24 Antworten Empfehlen (abraendle@go.com)
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Frag doch mal Hartwig Kraft, er wohnt ja auch in Sachsen.
www.alpacas.de
Gruss Adrian _________________ Zuchtherde aus Peru und Nordchile mit über 120hochwertigen Alpacas. Laufend gute Zucht- und Hobbytiere zu verkaufen. 7 verschiedene Deckhengste |
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Sabine Gast
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Verfasst am: 30.07.03, 20:06 Titel: |
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Datum:08.10.02 22:32 Antworten Empfehlen
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Hallo,
frag doch mal Andrea, die ist auch aus Sachsen! www.reinhardt-farm.de |
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Andrea Gast
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Verfasst am: 30.07.03, 20:07 Titel: |
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Datum:09.10.02 08:08 Antworten Empfehlen
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Hallo Adrian und ? ,
Vielen Dank für Eure Antworten. Habe mich
jetzt mit einigen Ämtern in Verbindung gesetzt.
Von der Stadtverwaltung hat man mich zum
Amtstierarzt geschickt und der hat mich zum Umwelt-und Naturschutzamt verwiesen. Von denen bekomme ich morgen bescheid.
Gruß Andrea |
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Volker Gast
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Verfasst am: 30.07.03, 20:46 Titel: |
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Datum:10.10.02 21:44 Antworten Empfehlen
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Hallo Andrea, komm doch zu unseren Stammtisch nach Leipzig am 26.Oktober ab 13 Uhr ins "Mückenschlößchen". Dort kannst Du eine Menge Alpaka- und Lamazüchter auch aus Sachsen treffen.
Viele Grüße Volker |
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Hartwig Kraft von Wedel Gast
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Verfasst am: 30.07.03, 20:57 Titel: |
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Datum:12.10.02 01:21 Antworten Empfehlen (magicland-alpacas@yahoo.com)
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Nach unserem Informationsstand verhält es sich bundesweit folgendermaßen:
Allgemein unterscheidet man zweierlei Spezie Züchter:
a.) Landwirte im Haupt- oder Nebenerwerb und
b.) Personen, die nicht Landwirte im Haupt- oder Nebenerwerb sind.
Personen, die der ersten Gruppe angehören, müssen i.d.R. keinen Sachkundenachweis vorlegen und müssen, wenn sie mit der Zucht von Alpakas beginnen wollen, lediglich das Kreisveterinäramt informieren, daß sie an dem und dem Tag soundsoviele Alpakas einstellen. Landwirte wie auch Nichtlandwirte müssen zudem ein Bestandsregister führen.
Bei Nichtlandwirten trifft ein anderes Gesetz zu: Solche Personen müssen sich bei dem zuständigen Veterinäramt informieren, ob sie diese Tiere züchten dürfen.
Die Behörde muß hierzu ihr Einverständnis geben, und kann sicherlich Örtlichkeiten etc. prüfen. In einigen Ämtern schwirren noch alte Verordnungen herum, nachdem Alpakas den gefährlichen Wildtieren zuzuordnen sind und man eine Genehmigung für ein Gehege benötigt (rührt wohl von ihren Hengstzähnen her, die, wenn sie nicht abgestumpft werden, Verletzungen hervorrufen können).
Ebenfalls wird die Behörde einen Sachkundenachweis verlangen.
Dieser ist für das Züchten von jeglichen Säugetierrassen nach dem aktuellen Bundestierschutzgesetz erforderlich. Versch. Züchter bieten solche Kurse an.
Hartwig Kraft-von Wedel
Öffentlichkeitreferent des Alpaka Zucht Verbands Deutschland e.V.
www.alpakazuchtverband.de |
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Andrea Gast
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Verfasst am: 30.07.03, 21:02 Titel: |
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Datum: 12.10.02 10:11 Antworten Empfehlen
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Danke für die Antworten
Andrea |
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