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Heike38 Mega Stammgast
Anmeldungsdatum: 26.09.2005 Beiträge: 120 Wohnort: Duisburg
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Verfasst am: 21.03.06, 22:11 Titel: Zaunhöhe und Versicherung |
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hallo,
als ich meine Lamas haftpflichtversichert habe, hat die Versicherung nicht danach gefragt, wie ich die Einzäunung der Tiere angelegt habe. Ich hatte eigentlich vermutet, die würden sich nach Zaunhöhe erkundigen. Gibt es da bei anderen Versicherungen andere Erfahrungen? Oder auch schon Erfahrungen im Schadensfall? Wenn die Tiere z.b. nicht auf 1,60 m eingezäunt sind sondern niedriger. Könnte es dann sein, dass die Versicherung im Schadensfall nach Ausbruch Eigenverschulden des Halters geltend macht und nicht zahlt?
Gruß
Heike |
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Suedpolfee Mega Stammgast
Anmeldungsdatum: 06.03.2004 Beiträge: 453 Wohnort: Lienen
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Verfasst am: 24.03.06, 17:28 Titel: Versicherung |
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Hallo,
meine Versicherung hat auch nicht gefragt, ich vermute, dass sie davon ausgehen, dass die Einzäunung artgerecht und ausbruchsicher ist. Zu beachten ist aber auch der Unterschied zwischen Tierhalter und Tierhüter.
Wenn z.B. eine andere Person, die z.B. für die Pflege beauftragt ist, die Tür aufstehen läßt, kann es auch über die Haftpflicht des Tierhüters gehen.
Geht es dir wegen dem Zaun nur um die Haftpflicht für Fremdschäden oder auch um den Diebstahl der Tiere als Tierversicherung?
Gruß
Heike |
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Lea Neuer Besucher
Anmeldungsdatum: 08.01.2004 Beiträge: 11 Wohnort: Dranse
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Verfasst am: 26.03.06, 13:16 Titel: Versicherung |
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Hallo,
unserem Versicherer privat war es auch egal, wie wie die Tiere eingezäunt werden.
Der Versicherer unseres Tierparks in der Suchteinrichtung, wo ich arbeite, wollte aber wissen, ob wir Stabilzäune haben oder nicht. Die hätten vermutlich einen E-Zaun nicht akzeptiert.
Gruß
Heidi |
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Heike38 Mega Stammgast
Anmeldungsdatum: 26.09.2005 Beiträge: 120 Wohnort: Duisburg
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Verfasst am: 27.03.06, 20:31 Titel: |
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Es geht mir bei meiner Frage um die Haftpflicht für Fremdschäden. Also z.B. Tier bricht aus und verusacht Autounfall. Kann einem die Versicherung dann einen Strick daraus drehen wenn in Büchern eine Höhe von 1,60 m empfohlen wird und der Zaun z.B. nur die Höhe von 1,50 m hat?
Gruß
Heike |
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INTI Mega Stammgast
Anmeldungsdatum: 11.03.2004 Beiträge: 1613 Wohnort: Königsmoor
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Verfasst am: 28.03.06, 09:55 Titel: |
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Hallo Heike!
Soviel ich weiß gibt es in Deutschland keinerlei Bestimmungen für Zaunhöhen oder Gehegegrößen für NWK außer gesetzliche Bestimmungen für Zoo- und Zirkustiere. Alle Angaben aus der Literatur sind, wie Du schon sagst "Empfehlungen", meistens abgeleitet von den gesetzlichen Bestimmungen für Zoo- und Zirkustiere und ein bischen größer gefasst. Ich denke nicht, dass eine Versicherung sich darauf berufen kann. Entscheidend ist, was in Deiner Versicherungspolice steht.
Herzliche Grüße Martina _________________ www.Inti-Alpakas-Lamas.de
...denn sie spucken doch... |
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