Noriko Mega Stammgast
Anmeldungsdatum: 29.07.2003 Beiträge: 157 Wohnort: bei Göttingen
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Verfasst am: 10.08.03, 09:59 Titel: Anhaltende Trockenheit -> stillgelegte Flächen freigegebe |
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Hallo ihr alle!
Ich möchte es nochmals ins Forum setzen:
"Durch die anhaltende Trockenheit sind in Niedersachsen vom Landwirtschaftsministerium die Stilllegungsflächen (Grünbrachen, Dauerbrachen) zur Futterverwertung ( Beweidung, Heu-, Silageherstellung ) frei gegeben worden. Bedingung: innerbetriebliche Verwertung oder unentgeldliche Beweidung durch andere usw.!
Fragt nach bei eurer Landwirtschaftskammer des Kreises oder Landes!
Außerdem könnt ihr von diesen Flächen auch Heu machen.
Wie ich mittlerweile gehört habe, gilt diese Freigabe für alle Bundesländer!
Ich selbst habe für meine Tiere, so viel Fläche bekommen, daß ich bis Ende des Jahren dort bleiben kann. Das hat auch noch den Vorteil, daß meine Weiden brach liegen können. Was den Wiesen gut tut, denn, wenn man auch Schafe hält (Koppelhaltung) sollten, diese Weiden auch mal für ein Jahr brach liegen (von wegen der Parasiten!).
Die Flächen, die ich bekommen habe, liegen total gut. Nämlich am Nordhang am Waldrand. Alle Tiere freuen sich über den langen Schatten, der sich erst bis nachmittags zurückzieht. Und dann bleibt den Tieren noch ein Stücken vom Buchenwald als Schattenfleck.
Außerdem ist der Bauer froh, daß er diese Flächen nicht mehr im Herbst häxeln muß.
Manche Landwirte sind verunsichert ob dieser Freigabe. Den wenn sie die stillgelegten Flächen anderweitig nutzen, kann das sehr weitreichende Folgen haben (Verlust der Prämie usw.). Doch ein Anruf bei der Landwirtschaftskammer des Kreises oder Landes bestätigt die Freigabe.
Viel Erfolg!
Noriko
P.S. für die Bayern habe ich einen Link gefunden: Bayerischer Bauernverband
http://www.bayerischerbauernverband.de/sro.php?redid=4563&SID=bffac682c88a662fcb50dfb4f7e5e2b2 |
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